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Ausguck

WB RDH
Begriffsbild am Bau
Worms, 02.2015

 

Als Ausguck bezeichnet man in der Schifffahrt sowohl einen Ort, einen erhöht gelegenen Punkt, von dem aus die Umgebung beobachtet wird, als auch eine Person, die dies zur Vermeidung von Gefährdungen tut. Laut den Kollisionsverhütungsregeln des internationalen Seeverkehrsrechts ist zur Abwehr von Gefahren ein ständiger Ausguck notwendig.

Im übertragenen Sinne stellt sich also dieser Ausguck nicht nur als eine Person und ein Objekt für die Verbindung Rheindrürkheims zum Rhein und zur Schiffahrt dar. Metaphorischer Art weist der Ausguck darüberhinaus auch auf die Funktion des Stadtteilgemeinschafts-hauses hin. Gerade durch gemeinsames Zusammenkommen in diesem Gebäude können Kollisionen der verschiedenenen Gruppen und Bewohner des Ortes vermieden werden, weil man ja miteinander zu tun haben will und sich hier treffen kann und aus diesen Treffen, wie aus kulturellen Begegnungen überhaupt, eine Kollisions-vermeidung möglich wird.

Ausguck: Eine Figur in blauer Hose und blau-weiß gestreiftem Hemd mit einem Messingfernrohr schaut aus einem Ausguck hoch oberhalb der Dachterrasse nach Südosten über die andere Rheinseite hinweg in die Ferne.

Der Ausguck schafft als markanter Ausdruck eines erwartungsvollen Schauens in den weiten Möglichkeitsraum der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft am Fluss und im Fluss der Veränderungen ein weithin sichtbares und wiedererkennbares Zeichen im Raum des Öffentlichen.